Jugendordnung
der
Kreistrachtenjugend
§1 Name und Begriff
§2 Ziele und Aufgaben
§3 Mitgliedschaft
§4 Organe der KTJ
§5 Mitgliederversammlung
§6 Kasse
§1 Name und Begriff
Die Vereinsjugendgruppen der Heimat- und Trachtenvereine
des Landkreis Ravensburg bilden die Kreistrachtenjugend, und wird nachfolgend
kurz "KTJ" genannt.
Sie ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell
neutral.
§2 Ziele und Aufgaben
1. Sie fordert das gegenseitige Verständnis und die
Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der
Jugendgruppen der KTJ und anderer
Jugendgruppen im In- und Ausland.
2. Die KTJ fordert das überlieferte Brauchtum, wie
Volkstanz, Schuhplattler, singen und musizieren.
3. Sie hat sich zum Ziel gesetzt an der Förderung
der Jugendarbeit im Demokratischen Sinne nach besten
Kräften mitzuwirken und die heranwachsende
Jugend zu demokratischem Denken und Handeln,
zur Persönlichkeit und zur Gemeinschaft
zu erziehen.
§3 Mitgliedschaft
Alle Jugendgruppen der Heimat- und Trachtenvereine des
Landkreises Ravensburg sind Mitglied der KTJ.
In der KTJ sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6
bis 27 Jahren vertreten
§4 Organe der KTJ
Die Vorstandschaft der KTJ besteht aus
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftführere
Kassier
§5 Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung findet nach Bedarf statt, jedoch
mindestens ein mal im Jahr.
Die Vorstandschaft wird auf zwei Jahre gewählt.
§6 Kasse
Die KTJ führt eine eigenständige Kasse.
|